Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung der HGSP
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt alle Menschen bei ihren Fragen rund um das Thema Teilhabe und Rehabilitation.
In unserer Beratungsstelle beraten wir kostenlos Menschen mit allen Arten von Behinderungen, aber auch deren Angehörige, Fachkräfte und Interessierte. Mögliche Themen sind dabei: Gesundheit und Wohnen, Bildung, Arbeit und Beruf, Freizeit und Kultur, Assistenz und Betreuung, Familie und Partnerschaft u. v. m.
Auf die Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind wir besonders spezialisiert.
Unser Beratungsteam berät vor Ort in der Hamburger Innenstadt, Harburg und Bergedorf, aber auch telefonisch oder per Mail.
Telefonische Sprechzeiten
Mo | Di | Do | Fr 09:00 – 13:00 Uhr
Telefon: 040 / 22 61 48 61 – 0
Offene Sprechzeiten in der Hamburger Innenstadt
Ort: Schauenburgerstraße 6 (Erdgeschoss)
Jeden Dienstag | 10.00 – 13.00 Uhr |
Jeden Mittwoch | 15.00 – 18.00 Uhr |
Offene Sprechzeiten in Hamburg-Harburg
Ort: Am Soldatenfriedhof 5 (3. Stock) bei Hanse-Sozialwerk
Jeden Montag | 15:00 – 17:30 Uhr |
Jeden Donnerstag | 9:30 – 12:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Anmeldung unter: 040-22 61 48 61-3 oder 040-22 61 48 61-4
Offene Sprechzeiten in Hamburg-Bergedorf
Ort: Bergedorfer Schlossstraße 9 (3. Stock) bei Der Begleiter
Jeden Dienstag | 15:30 – 18:00 Uhr |
Jeden Donnerstag | 15:30 – 18:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Anmeldung unter: 040-22 61 48 61-1 oder 040-22 61 48 61-2
Auch außerhalb der offenen Sprechzeiten ist ein Termin möglich. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in Kontakt treten.
Telefon: 040 22 61 48 61 0
E-Mail: teilhabeberatung@dgsp-hamburg.de
Unser Beratungsteam
Unser Team besteht ausschließlich aus Menschen, die eigene Erfahrungen mit dem Hilfesystem gemacht haben (Peers). Zusätzlich dazu sind fachliche Qualifikationen und langjährige Erfahrungen im Bereich der Beratung von Menschen mit Behinderungen vorhanden. Darüber hinaus besteht ein regelmäßiger Austausch mit unserem EUTB-Netzwerk, anderen Beratungsstellen, Behörden und Leistungserbringern (Reha-Anbietern, ASP-Trägern, Kliniken, etc.).
Sabrina Wirzbicki
040-22 61 48 61-1
Oliver Loewe
040-22 61 48 61-2
Saskia Mundt
040-22 61 48 61-3
Julia Kahlert
040-22 61 48 61-4
Was bedeutet „Peer“ und was ist eine Peer-Beratung?
Eine Besonderheit der EUTB ist die Beratung von Betroffenen für Betroffene. Diese Beratungsmethode wird auch „Peer-Counseling“ genannt. Der Begriff „Peer“ kommt aus dem Englischen und bezeichnet einen gleichwertigen oder ebenbürtigen Menschen. Das Wort „Counseling“ bedeutet Beratung. Peer-Beratung bedeutet somit, dass ein Mensch von einem anderen Menschen mit denselben Merkmalen oder derselben Lebenssituation beraten wird. In unserem Fall werden also Menschen mit Behinderung und deren Angehörige von Menschen mit Behinderung oder deren Angehörigen beraten.
Diese Form der Beratung bietet viele Vorteile. Die Peer-Beratenden kennen die Lebenswirklichkeit als betroffener oder angehöriger Mensch sehr gut. Sie können die eigenen reflektieren Erfahrungen in die Beratung mit einbeziehen. Dadurch entsteht ein vertrauensvoller Rahmen auf Augenhöhe. Darüber hinaus können die Peer-Beratenden auch als positive Rollenvorbilder dienen sowie realistische Perspektiven und Hoffnung vermitteln.
Peer-Counseling verbindet nach unserem Verständnis Professionalität mit eigener Betroffenheit. Daher legen wir sehr viel Wert darauf, dass wir unser Erfahrungswissen mit Fachwissen ergänzen und ständig erweitern. Unsere Beratenden kommen aus den Fachbereichen der Sozialen Arbeit, Psychologie und Gesundheitswissenschaft und können in der Beratung ihr Wissen aus mehreren Perspektiven anwenden: Als Mensch mit Behinderung, als Angehöriger und auch als Fachkraft.
Mehr Informationen zum Thema Peer-Counseling finden Sie auf der Webseite der Teilhabeberatung.
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Sie richtet sich außerdem auch an von Behinderung bedrohte Menschen, also diejenigen, die noch nicht von Behinderung betroffen sind, es aber bald sein könnten. Auch für die Angehörigen von Menschen mit Behinderung, also Familienmitglieder, Freunde oder auch interessierte Menschen, ist die EUTB da.
Ins Leben gerufen wurde die EUTB durch eine Überarbeitung des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX), in dem es um die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geht. Diese Überarbeitung wurde wiederum dadurch angestoßen, dass das Bundesteilhabegesetz (BTHG) seit 2017 in mehreren Stufen erneuert wird, damit sich das Leben für Menschen mit Behinderungen verbessert.
Im SGB IX ist festgelegt, dass es eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung geben muss, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert wird. Inzwischen wurden rund 500 EUTB-Angebote in ganz Deutschland geschaffen.
Die Beratung in den EUTB-Angeboten ist immer kostenlos und individuell. Im Mittelpunkt stehen die Fragen und Wünsche der ratsuchenden Menschen.
Was ist das Besondere an der EUTB?
Die EUTB besteht ergänzend zu den bereits vorhandenen Beratungsangeboten von Leistungsträgern (z.B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Eingliederungshilfe, etc.) und Leistungserbringern (z.B. Assistenzanbietern, Trägern für berufliche Reha, Krankenhäusern, etc.). Das bedeutet, dass die EUTB deren Aufgaben nicht ersetzt oder übernimmt, sondern zusätzlich dazu berät. Außerdem ist das EUTB-Angebot unabhängig. Das bedeutet, dass alleine die individuellen Wünsche der betroffenen und angehörigen Menschen im Vordergrund stehen und keine anderen Interessen verfolgt. Eine weitere Besonderheit ist die Beratungsmethode Peer-Counselig.
Welche Fragen beantwortet die EUTB?
Alle Fragen rund um das Thema Teilhabe und Rehabilitation können im Rahmen der EUTB-Beratung gestellt werden. Außerdem sollen die Ratsuchenden empowert werden, selbst Entscheidungen für sich zu treffen. Empowerment ist ein Prozess, in dem Betroffene durch die Entdeckung eigener Stärken lernen ihr Leben selbst bewältigen und gestalten zu können, statt dass über sie hinweg entschieden wird. Die EUTB kann dabei unterstützen herauszufinden, was Betroffene sich wünschen und umsetzen möchten
- Typische Fragen in der Beratung können beispielsweise sein:
- Wie und wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
- Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben passen zu meiner Lebenssituation?
- Welche Angebote kann ich nutzen, um am Sozialen Leben teilzuhaben?
- Welche Rehabilitationsmaßnahme kann ich bekommen und wie beantrage ich sie?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie mit ihren Fragen oder Anliegen bei uns richtig sind, melden Sie sich gerne. Wir klären dann, ob wir Sie unterstützen können und wenn nicht, wer es stattdessen kann.