Die säumige Berichterstattung zur Arbeit der Aufsichtskommission nach § 23 PsychKG in Hamburg hat in den letzten Wochen bundesweite mediale Beachtung gefunden. Dass die verantwortliche Sozialbehörde seit 2019 ihrer Berichtspflicht gegenüber der Bürgerschaft nicht nachgekommen ist, ist sicherlich zu beanstanden. Das Beschwerderecht von Menschen in stationären psychiatrischen Einrichtungen ist ein hohes Gut und, das sei hier auch klargestellt, in der zielführenden Umsetzung keinesfalls trivial. Dabei gelingt der wichtige Teil der aufsuchenden Einrichtungsbegehung von Erfahrenen und auch selbsterfahrenen Menschen gut. Diese ehrenamtliche Arbeit erfolgt regelhaft und engagiert, zeigt Missstände auf und gibt damit Menschen eine Stimme, die ohne diese wichtige Arbeit wenig oder kein Gehör fänden.

Der zweite Teil, die Zusammenfassung, Aufbereitung und Schlussfolgerungen der vorliegenden Begehungsprotokolle, aber fehlt. Das ist gegenüber der verantwortlichen Behörde in doppelter Weise zu kritisieren: Zum einen wird den Betroffenen das Fenster zur Öffentlichkeit verhängt und so ein wichtiges Anliegen sozialpsychiatrischer Grundprämissen unterlaufen. Zum anderen findet die wertvolle, ehrenamtliche Arbeit der engagierten Mitglieder der Aufsichtskommission nicht die notwendige Anerkennung und Wertschätzung. Schade auch, dass die zumeist verantwortungsvolle und fachlich versierte Arbeit in komplexen Einrichtungen so im Verborgenen bleibt.

Einmal mehr zeigt sich, dass es in Hamburg an einer zentralen Stelle mangelt, an der die psychiatriepolitischen Fäden zusammenlaufen. Die HGSP begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Reformbestrebungen der Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer zur Einführung einer Psychiatriekoordination. Psychiatriepolitische Missstände können so rechtzeitig aufgegriffen und den Belangen betroffener Menschen kann in angemessener Weise Nachdruck verliehen werden.

Michael Schweiger für den Vorstand


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